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EU-Kommission stoppt irreführende Angaben auf Lebensmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute (28.07.) die sechste und letzte Gutachten-Reihe zu den gesundheitsbezogenen Angaben veröffentlicht. Die Europäische Kommission will nun bis Jahresende eine Liste der für Lebensmittel zugelassenen Angaben über alle Stoffe mit Ausnahme pflanzlicher Stoffe (sogenannter Botanicals) vorlegen. Damit hat die EFSA ihre im Oktober 2009 eingeleiteten Untersuchungen abgeschlossen.

Dass ein Produkt die Abwehrkräfte stärkt, den Cholesterinspiegel senkt oder das Knochenwachstum fördert, darf demnächst nur noch behauptet werden, wenn dies tatsächlich wissenschaftlich erwiesen ist. "Korrekte und zuverlässige Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind unerlässlich, damit die Verbraucher gesundheitsbewusster einkaufen und fundierter entscheiden können", sagt der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar John Dalli.

Mit Inkrafttreten der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben sollen sich die Verbraucher EU-weit darauf verlassen können, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Binnenmarkt wissenschaftlich abgesichert und nicht irreführend sind. Dies soll auch einen fairen Wettbewerb unter den Marktteilnehmern sichern.

Zu Beginn des Verfahrens übermittelten die Mitgliedstaaten der Kommission insgesamt mehr als 44.000 gesundheitsbezogene Angaben. Diese wurden von der Kommission zu einer Liste von rund 4.600 Angaben gebündelt. In den sechs Gutachten-Reihen der EFSA wurden rund 2.760 der ca. 4.600 zur wissenschaftlichen Bewertung vorgelegten gesundheitsbezogenen Angaben behandelt (1.550 Angaben über 'Botanicals' wurden von der Kommission einstweilen zurückgestellt).

Infolge der hohen Zahl der eingegangenen gesundheitsbezogenen Angaben und von Verzögerungen, die bei der Übermittlung der Beiträge der betreffenden Akteure an die Mitgliedstaaten entstanden waren, konnte die in der Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben festgelegte Frist für die Annahme der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (31.Januar 2010) nicht eingehalten werden. Im Rahmen einer Verfahrensänderung war die Frist, bis zu der die EFSA die Bewertung aller gesundheitsbezogenen Angaben mit Ausnahme der Angaben über pflanzliche Stoffe abgeschlossen haben musste, daher bis Ende Juni 2011 verlängert worden.

Weitere Informationen zur sogenannten Health Claims-Verordnung hier.


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(bs) 28.07.2011



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