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EU will mit neuer Datenbank unlautere Geschäftspraktiken verhindern

Die Europäische Kommission hat heute (29.07.) eine neue Online-Datenbank freigeschaltet, die alle EU-weiten rechtlichen Bestimmungen und Rechtsprechungen zu unlauteren Geschäftspraktiken zugänglich machen will. Das Portal soll zudem einen umfangreichen Überblick über die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben in den Mitgliedstaaten bieten. Nationale Behörden sollen ihre Bestimmungen so leichter dem Gemeinschaftsrecht anpassen können.

Die Richtlinie über unterlautere Geschäftspraktiken soll einen EU-weit gleich hohen Verbraucherschutz gewährleisten. Damit will die Kommission das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Einkäufe stärken. Die Richtlinie gilt für alle Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern, bei denen der Verbraucher durch eine unlautere Geschäftspraxis so beeinflusst wird, dass er ein Produkt kauft oder nicht kauft, in seiner freien Auswahl eingeschränkt ist oder ein ihm vertraglich zustehendes Recht ausübt oder nicht. Sie gilt nicht für Geschäfte, an denen nur Unternehmen beteiligt sind.

Zu der neuen Datenbank gelangen Sie hier.


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(bs) 29.07.2011



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