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Urheberrechtsstreit des Künstlers Christo vor Landgericht Berlin
Der unter dem Namen „Christo“ bekannte Künstler hat vor dem Landgericht Berlin eine Fotoagentur wegen der Vermarktung von Fotos seiner Kunstwerke verklagt. Mit der Klage will er der Agentur unter Berufung auf sein Urheberrecht die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Bildern u.a. des verhüllten Reichstagsgebäudes untersagen lassen. Ferner verlangt er – zur Vorbereitung von Schadensersatzforderungen – Auskunft über die Zahl der bisher verkauften Fotos und die daraus erzielten Erträge sowie Ersatz für Anwaltskosten.
Az: 16 O 484/10
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(adm) 03.08.2011
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