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Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG untersagt unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ Auszeichnungen, Preise, Prämien oder Trophäen auszuloben oder zu verleihen. Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills, die seit 1929 den berühmten Filmpreis “Oscar” vergibt. Laut einer Mitteilung des Landgerichts, bestehe wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr.
Springer habe sich u.a. erfolglos darauf berufen, der Preis sei dach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert benannt, von dem sich die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite.
(al) 09.08.2011
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