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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) mit Sitz in Kiel hat in der vergangenen Woche alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button bis Ende September 2011 von den Webseiten zu entfernen. Nach Auffassung der Datenschützer verstößt Facebook gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH).
Wie das ULD mitteilte, erfolge bei Nutzung der Facebook-Dienste eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt habe, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook werde eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.
„Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind“, sagt Thilo Weichert (Foto), Leiter des ULD. „Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.“
Die Datenschützer erwarten nun von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Ansonsten drohen Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren mit einer maximalen Bußgeldhöhe von 50.000 Euro. Die datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook stellt das ULD unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/ zur Verfügung.
(al) 23.08.2011
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