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Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat nach einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale und Kritik von Seiten der Opposition eine Anzeigenkampagne in der „BILD“-Zeitung gestoppt. Das ARD-Magazin „REPORT MAINZ“ hatte am Montag (22.08.2011) über die komplett von der Drogeriemarktkette „dm“ gesponserte Anzeigenserie im Wert von insgesamt rund 340.00 Euro berichtet. Laut SWR präsentierte „dm“ seine Produkte für gesunde Ernährung jeweils in unmittelbarer Nähe zu der Anzeige des Ministeriums. Die Anzeigenkampagne startete Ende Juli und sollte noch bis September laufen.
Die Staatsrechtler Prof. Ulrich Battis und Prof. Hans Herbert von Arnim bewerteten die gesponserten Anzeigen im Interview mit „REPORT MAINZ“ übereinstimmend als rechtswidrig.
Prof. Battis erklärte: "Hier wird massiv der Eindruck erweckt, dass das Ministerium mit Adler, mit Siegel und mit dem Staatssekretär hier Arm in Arm auftritt mit einem Unternehmen, das seine Produkte bewirbt, und es ist hier überhaupt keine Distanz feststellbar. Es ist eine einheitliche Anzeige, und es besteht auch ein sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Texten - das ist in meinen Augen ein klarer Verstoß gegen die Verwaltungsvorschriften, die die Bundesregierung erlassen hat zum Sponsoring."
Prof. von Arnim äußerte gegenüber dem Politmagazin: "Diese Anzeigenaktion ist rechtswidrig, sie ist verfassungswidrig, weil das Ministerium für den objektiven Beobachter hier Werbung mitmacht zugunsten eines privaten Unternehmens und weil es auch zumindest den bösen Schein erweckt, dass es hier seine Unabhängigkeit, seine Neutralität, die verfassungsrechtlich erforderlich ist, aufs Spiel setzt."
Quelle: swr
(al) 23.08.2011
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