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Gesetzentwurf zum Schutz vor „Abzocke“ im Internet beschlossen

Mit der so genannten „Buttonlösung“ sollen Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch (24.08.2011) den „Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr“ beschlossen. Unternehmen sollen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen. Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten müssen dann vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden.

Der Bestellvorgang soll, nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgen, die gut lesbar und ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen ist. Erst nach Bestätigen der Zahlungspflicht wird der Verbraucher an den Vertrag gebunden sein. Die neue Regelung wird für alle Bestellungen von Waren und Dienstleistungen auf Online-Plattformen, ob über den Computer, das Smartphone oder den Tablet-PC.

Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet und könnte im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz


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(al) 25.08.2011



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