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NLM: RTL-Beitrag zur Gamescom verstößt nicht gegen Medienrecht

Der unglückliche „Explosiv“-Beitrag vom 19.08.2011 über die „echt komischen Gestalten“ (O-Ton) auf der „gamescom“ in Köln verstößt nach Prüfung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. Im Laufe der vergangenen Woche waren auf dem Portal www.programmbeschwerde.de eine Vielzahl von Beschwerden gegen den RTL-Beitrag eingegangen und hatte die Medienwächter zu einer genauen Prüfung veranlasst.

„Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden. Ich hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren kann, “ erklärt Andreas Fischer, Direktor der NLM.

Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung habe die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL sei, laut Medienanstalt, ebenso richtig wie notwendig gewesen.


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(al) 26.08.2011



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