Freitag, 14. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Berliner Landgericht verbietet Booking.com „gekaufte“ Rankings

Das niederländische Hotelbuchungsportal Booking.com bv darf nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin keine Hotelrankings mehr veröffentlichen, die durch Provisionen beeinflusst werden. Das teilte die Wettbewerbszentrale in der vergangenen Woche mit. Die von der ‚Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb‘ mit Sitz in Bad Homburg beantragte einstweilige Verfügung untersagt Booking.com in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit" in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen.

„Bei einer Sortierung von Hotels unter dem Titel „Beliebtheit" erwarten die Nutzer, dass diese Darstellung auf unabhängigen Gästebewertungen beruht", erklärte Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit (Foto), Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Keinesfalls rechnet der Interessent damit, dass das Hotel die Möglichkeit hat, die Darstellung durch erhöhte Provisionszahlungen an booking.com zu beeinflussen", so Schönheit weiter. Bei diesem insoweit „erkauften" Ranking erlitten zudem diejenigen Hotelbetriebe gravierende Wettbewerbsnachteile, die zwar in der Bewertung durch Kunden besser abschneiden, sich aber der Zahlung höherer Provisionen verweigern.


zurück

(al) 02.09.2011



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine