Aktuelle Ausgabe
Die Werbetafeln der CDU in Berlin-Mitte dürfen nach der Wahl am 18. September 2011 nicht zur Werbung für den Besuch des Papstes in Berlin verwendet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Ein Verein zur Förderung der römisch-katholischen Kirche wollte die großflächigen Werbetafeln (sog. „Wesselmanntafeln“), die der Kreisverband der CDU Mitte aus Anlass der Abgeordnetenhauswahl in diesem Bezirk aufgestellt hat, nutzen, um Papst Benedikt XVI. bei seinem Berlin-Besuch am 22. September 2011 durch prominente Bürger willkommen zu heißen.
Die Tafeln haben eine Fläche von jeweils 9,4 m² und sind regelmäßig am Rand bzw. in der Mitte der jeweiligen Straßen aufgestellt und befestigt. Der Kreisverband der CDU Mitte war mit der Nachnutzung einverstanden. Doch das Bezirksamt Mitte von Berlin gab keine Sondernutzungserlaubnis. Auch das Verwaltungsgericht lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag ab.
Die begehrte Verwendung der Plakatträger sei als Sondernutzung erlaubnispflichtig. Zwar dürfe das öffentliche Straßenland ausnahmsweise zum Zwecke der Wahlwerbung in Anspruch genommen werden. Auf eine solche Privilegierung könne sich der Antragsteller aber nicht berufen. Im Übrigen solle die Erlaubnis für eine Sondernutzung in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen der Sondernutzung nicht entgegenstünden. Es sei aber Sache der Behörde, die betroffenen öffentlichen Interessen für den Bezirk zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten. Nach diesem Maßstab habe die Behörde zutreffend Belange des Städtebaus und Denkmalschutzes zur Versagung der Erlaubnis angeführt.
Derart großen Werbeanlagen komme eine grundsätzlich unerwünschte ablenkende Wirkung zu; zudem würden Unfallgefahren gesteigert. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Werbeanlagen ohnehin erst bis zum 25. September 2011 abgebaut werden müssten, weil diese Frist allein die Wahlwerbung betreffe. Gegen die Entscheidung hat der Antragsteller bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.
(al) 07.09.2011
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