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Der langwierige Rechtsstreit um eine im Jahr 2000 erschienene Titelbild-Illustration mit dem damaligen Telekom-Chef Ron Sommer geht in eine neue Runde. Wie die WirtschaftsWoche am vergangenen Samstag mitteilte, wird der Verlag – die Handelsblatt GmbH – in dieser Sache wegen „grundsätzlicher Bedeutung für die Pressefreiheit“ vor den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte ziehen. Stein des Anstoßes war eine satirische Fotomontage Ron Sommers, der auf einem magentafarbenen T sitzend gezeigt wurde. Sommers Kopf wurde für das Titelbild auf einen anderen Körper montiert. Dafür wurden die Gesichtsproportionen technisch verändert.
Die deutschen Gerichte gaben der Unterlassungsklage Sommers letztinstanzlich statt (u.a. BVerfG vom 14.02.2005 – AZ: 1 BvR 240/04).
Vertreten wird die Handelsblatt GmbH in diesem Fall von Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Kanzlei Damm & Mann. „Die Verurteilung ist ein Eingriff in die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und verstößt gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention“, so Dr. Mann gegenüber wiwo.de.
(al) 12.09.2011
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