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Der Rat der Europäischen Union hat am vergangenen Montag (12.09.2011) die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte an Tonaufnahmen für Musiker und Musikproduzenten von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit die Direktive umzusetzen. Ursprünglich war eine Verlängerung der Schutzrechte auf 95 Jahre geplant. Doch das Europäische Parlament stimmte 2009 lediglich einer Erweiterung um 20 Jahre zu.
Die neue Regelung ist nicht unumstritten. Auch jetzt stimmten acht Länder, u.a. Belgien, Tschechien und die Niederlande, gegen die Verlängerung. Österreich und Estland enthielten sich der Stimme. Die längeren Laufzeiten kommen, nach Ansicht von Kritikern, weniger den Künstlern als der Musikindustrie zu Gute. Das Portal irights.info hat in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Dossier veröffentlicht, um zu erläutern, was die Verlängerung der Schutzfrist beinhaltet.
(al) 14.09.2011
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