Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


ZAK beanstandet „Show zum Tag des Glücks“

Die im April 2011 gesendete „Show zum Tag des Glücks“ der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) verstößt gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) beanstandete die SKL-Show auf ihrer Sitzung am 13. September und untersagte dem Sender „Das Vierte“ eine weitere Ausstrahlung des Formats. Bereits im Frühjahr hatte die zuständige Landesmedienanstalt LfM den Sender über das Medienmagazin DWDL.de davor gewarnt, die „Millionen-Show“ mit Moderator Matthias Opdenhövel in dieser Form auszustrahlen.

An der SKL-Show konnten nur Kandidaten teilnehmen, die ein Los der SKL besitzen. Unter den Teilnehmern wurde am Ende ein Millionengewinn ausgelost. Im Rahmen der Sendung wurde das Logo der SKL wiederholt gezeigt und in der Moderation erwähnt. Wie die Medienanstalten mitteilen, sah die ZAK darin vielfältige Belege für den werblichen Charakter der Sendung und somit einen Verstoß gegen das Verbot der öffentlichen Werbung für Glücksspiel.

Der Programmveranstalter hätte, so die ZAK, in der Anhörung im Rahmen des Prüfverfahrens auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen und argumentiert, dass in der Folge das im deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag formulierte Werbeverbot derzeit nicht angewendet werden könne. Die Kommission erläutert dagegen in ihrem Beschluss, dass der EuGH über keinen der Sachverhalte entschieden habe, um die es bei der „Show zum Tag des Glücks“ ging. Die Rechtsprechung des EuGH behandle vielmehr das staatliche Sportwettenmonopol und dessen Auswirkungen auf Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern. Auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag hätten diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung.


zurück

(al) 15.09.2011



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine