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Der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) bzw. ein Mitglied des BdKEP haben beim Finanzgereicht Köln Klage gegen die Anwendung der Post-Umsatzsteuerbefreiung durch das Bundeszentralamt für Steuern eingereicht. Wie das Branchenmagazin dnv-online berichtet dreht sich der Streit um die Auslegung der Post-Universaldienstleistungsverordnung durch die Bundesbehörde (vgl. dazu EUGH: Steuervorteil für Universalpostdienste ist rechtmäßig). Sie bindet die für bestimmte Sendungsarten geltende Umsatzsteuerbefreiung für Postdienste an die Voraussetzung, dass diese flächendeckend tätig sind und ein Filialnetz von mindestens 12.000 eigenen Filialen unterhalten. Faktisch trifft dies nur auf die Deutsche Post DHL zu.
Die Kläger argumentieren hingegen, dass die veranschlagte Mindestzahl an Filialen und Briefkästen, wie sie von der Bundesnetzagentur verwendet wird, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen zu überprüfen bzw. zu gewährleisten, branchenübergreifend betrachtet werden müsste. Dieser Rechtsauffassung zufolge ließen sich die Voraussetzungen für die Anerkennung als Universaldienst und damit für eine Umsatzsteuerbefreiung auch von einer Kooperation regionaler Briefdienste bzw. von der Gesamtheit aller Postdienste erfüllen.
Weitere Meldungen zum Streit um die Umsatzsteuer im Postmarkt finden Sie in unserem Meldungsarchiv auf dnv-online
(al) 22.09.2011
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