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Jugendschutz: KJM erkennt zwei neue Selbstkontrollen für das Internet an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Selbstkontrollen der Filmwirtschaft und der Computerspielewirtschaft FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

„Die Anerkennung von FSK.online und USK.online ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung", teilte Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Foto), Vorsitzender der KJM, mit. „Gemeinsam ist es uns gelungen, damit eine der geplanten Neuerungen der Ende vergangenen Jahres gescheiterten Novellierung dennoch auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage im Sinne eines modernen Jugendmedienschutzes umzusetzen." Beide Selbstkontrollen brächten viel Jugendschutz-Erfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten mit, betonte Prof. Ring. Trotzdem habe der Online-Bereich spezifische Charakteristika, die in den Prüfkriterien berücksichtigt werden müssten. Die Selbstregulierung bedeute, dass die Anbieter für die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung des Angebots selbst verantwortlich sind. Sie müssen demnach vor der Verbreitung von Inhalten die mögliche entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkung ihres Angebots in eigener Verantwortung prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Halten sich die Anbieter an die Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen und bewegen sich die Entscheidungen dieser Einrichtungen im Rahmen des ihnen übertragenen Beurteilungsspielraums, sind rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige Landesmedienanstalt ausgeschlossen.

„Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können", erklärten Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK. Künftig würden beide Institutionen ihre langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz auch im Bereich des Internet zur Verfügung stellen und einen wichtigen Beitrag zur medialen Konvergenz und zur Verbesserung des Jugendschutzes im Netz leisten. Unternehmen mit Online-Angeboten könnten sich ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen.


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(al) 23.09.2011



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