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BGH gibt Gregor Gysi Recht – ZDF-Beschwerde abgelehnt

Der Bundesgerichtshof hat in der vergangene Wochen eine Beschwerde des ZDF gegen Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des OLG Hamburg zurückgewiesen (AZ VI ZR 107/10). Wie die Fraktion DIE LINKE mitteilt, ist es dem öffentlich-rechtlichen Sender nunmehr höchstrichterlich verboten, die Äußerungen der ehemaligen Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, aus einem Beitrag des „heute journals“ vom 22. Mai 2008 zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Birthler hatte in dem Beitrag erklärt, Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR über den Regimekritiker Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“. Das Hanseatische Oberlandesgericht war zu der Auffassung gelangt, das ZDF habe „unzureichend recherchiert“ und „insgesamt unausgewogen berichtet“, so der Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim..

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(al) 28.09.2011



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