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Fotoagentur darf Bilder von Christo-Werken nicht ohne Lizenz verbreiten

Der Künstler Christo konnte sich vor dem LG Berlin durchsetzen. Das Urteil (AZ: 16 O 484/10) untersagt einer Agentur, Fotos von Kunstwerken Christos und seiner verstorbenen Frau Jeanne-Claude zu verbreiten. Ein Recht der Fotoagentur zur Berichterstattung über die Kunstaktionen ergebe sich, so das Gericht, weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit.

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(al) 30.09.2011



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