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In Mainz geht der erste private Hörfunk auf Sendung. Die Radio Mainz Live Rundfunk GmbH darf ab 1. Oktober 2011 auf der Frequenz 106,6 MHz mit der Ausstrahlung ihres Programms „Antenne Mainz“ beginnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am vergangenen Donnerstag.
Wie das Gericht mitteilt, war die Sendefrequenz der Radio Mainz Live GmbH von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) nach einer Auswahlentscheidung zugewiesen worden. Die hierbei übergangene Radio Mainz GmbH erhob dagegen Klage und stellte zudem einen Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz mit dem Ziel, eine Ausstrahlung von lokalem Rundfunk auf dieser Frequenz bis zum Abschluss des Klageverfahrens zu verhindern. Zur Begründung berief sie sich auf Verfahrensmängel und auf inhaltliche Fehler der Auswahlentscheidung. Sowohl das VG Neustadt a.d.W. als auch das Oberverwaltungsgericht wiesen die Beschwerde ab.
(al) 05.10.2011
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