Aktuelle Ausgabe
Nach Recherchen des NDR-Magazins „Zapp“ hat es die ProSiebenSat.1 Media AG bei der Ausstrahlung einer US-Produktion versäumt Product-Placement-Werbung zu kennzeichnen. Wie der NDR mitteilt, bedauerte ProSiebenSat.1 gegenüber „Zapp“ die fehlende Kennzeichnung und kritisierte zugleich, die Kennzeichnung von Produktplatzierungen seien „sehr aufwendig oder erscheinen gar unsinnig“.
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Produktplatzierungen in Fremdproduktionen wie z. B. US-Serien "angemessen" durch die Einblendung eines "P" gekennzeichnet werden. Wenn der ausstrahlende Sender Produktplatzierungen nicht ermitteln kann, obwohl er einen "zumutbaren Aufwand" betrieben hat, entfällt die Hinweispflicht in der Sendung selbst.
„Zapp“ vom 5. Oktober 2011
(al) 06.10.2011
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine