Aktuelle Ausgabe
Die Deutsche Literaturkonferenz e.V. mit Sitz in Berlin hat sich auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2011 erneut mit der Problematik der verwaisten und vergriffenen Werke befasst. Die Vereinigung literarischer Verbände und Institutionen bedauerte in einer vergangene Woche veröffentlichten Mitteilung sehr, dass trotz der Übereinstimmung der beteiligten Kreise in der Deutschen Literaturkonferenz, trotz der konkreten Unterstützung im politischen Raum und trotz der allgemeinen Erkenntnis, dass für diesen Bereich gesetzliche Regelungen dringend erforderlich sind, ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher nicht veröffentlicht wurde.
Der Beginn der Digitalisierung der verwaisten und vergriffenen Werke in den Bibliotheken, die in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und in der Europäischen Digitalen Bibliothek (Europeana) für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen, rücke damit in immer weitere Ferne. Das sei, so die Literaturkonferenz, kulturpolitisch in hohem Maße zu bedauern und widerspräche der erklärten Zielsetzung der Bundesregierung. Die Konferenz bittet daher die Bundesregierung, ein Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Sollte sich der geplante „Dritte Korb“ für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft weiterhin verzögern, solle das Gesetzgebungsverfahren für verwaiste und vergriffene Werke hiervon abgekoppelt und vorgezogen werden.
(al) 18.10.2011
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