Aktuelle Ausgabe
Im Rahmen der Jahrespressekonferenz informierten am Montag (17.10.2011) der Sprecher des Deutschen Presserats, Bernd Hilder und Geschäftsführer Lutz Tillmanns über die Beschwerdearbeit des Presserats 2010/2011, die Arbeit des Gremiums zum Pressefreiheitsgesetz und das Thema Opferschutz. So scheinen nach Ansicht des Pressrats die parlamentarischen Beratungen an dem Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit scheinen inzwischen komplett ins Stocken geraten zu sein.
Nachdem die Bundesregierung bereits im Oktober letzten Jahres (am 21.10.2010) den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ eingebracht habe, legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Monat später den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht“ vor. Der Deutsche Presserat begrüßte schon damals, dass beiden Entwürfen der gesetzgeberische Wille gemeinsam ist, im Interesse der Presse- und Rundfunkfreiheit die Schwellen für Eingriffe in den Quellen- und Informantenschutz höher zu legen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem sog. Cicero-Urteil vom 27.02.2007 würden die Entwürfe aber in unterschiedlichem Grade gerecht. Der Regierungsentwurf zielt lediglich auf eine Entschärfung des § 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.
Der Entwurf der Grünen-Fraktion gehe deutlich darüber hinaus. Er wolle zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber Ermittlungsmaßnahmen schließen. So solle nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach § 353b StGB für Journalisten straffrei bleiben. Desweitern sollen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen in Wohnungen und Arbeitsräumen bei Journalisten nur noch von einem Richter angeordnet und unter strikter Beachtung der Pressefreiheit begründet werden können. Zudem sollen Journalisten in Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen den übrigen Berufsgeheimnisträgern wie Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten gleichgestellt werden.
Gemeinsam mit den übrigen Presse- und Rundfunkverbänden hatte der Presserat deshalb im Januar dieses Jahres an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eine ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen abgegeben. Die Anhörung von Experten im Bundestag-Rechtsausschuss am 26.01.2011 habe dennoch gezeigt, dass die Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf- und Strafprozessrecht zu stärken, unterschiedlich bewertet würde. Dazu Presseratssprecher, Bernd Hilder: „Es ist dringend notwendig, dass das „Cicero-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts endlich umgesetzt wird!“
Wie wichtig ein solches Gesetz sei, zeige auch der Vorschlag des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder. Dieser hatte nach der Datenpanne bei der Enthüllungsplattform Wikileaks schärfere Geheimhaltungsvorschriften für die Presse gefordert. Der Presserat hält solche Vorschläge für falsch und populistisch. Sie würden den kritischen Journalismus in Deutschland schwer belasten. Er appelliere deshalb an alle Bundestagsfraktionen, die vorliegenden Gesetzentwürfe ernsthaft weiter zu beraten und im Sinne einer Stärkung der Pressefreiheit zu beschließen.
In Bezug auf die Anzahl der Beschwerden verzeichnete der Deutsche Presserat ein Rekordjahr. Insgesamt 1.661 Menschen wandten sich mit ihren Beschwerden an das Gremium. Dabei gab es allein knapp 200 Beschwerden zum Titanic-Titelblatt vom April 2010 und über 240 Beschwerden zum Loveparade-Unglück im Juli 2010. Im laufenden Jahr 2011 gab es bislang keine Vielfach-Beschwerden. Die Zahl der Beschwerden wird 2011 daher im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich rückläufig sein. Zu den Vorfällen in Norwegen erreichten den Presserat insgesamt 16 Beschwerden. Hier wurden eine nicht-öffentliche Rüge, eine Missbilligung und zwei Hinweise ausgesprochen. Insgesamt sieben Beschwerden zum Massaker in Norwegen und zu dem Anschlag in Oslo wurden als unbegründet angesehen.
2010 wurden folgenden Maßnahmen von den drei Beschwerdeausschüssen des Presserats ausgesprochen: 34 öffentliche Rügen, sieben nicht-öffentliche Rügen, 74 Missbilligungen und 84 Hinweise. 23 Beschwerden waren begründet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. 348 Beschwerden wurden als unbegründet abgelehnt.
Die Beschwerdeausschüsse des Presserats beschäftigten sich in den letzten Jahren zudem mehrfach intensiv mit Berichterstattungen über Amokläufe (Norwegen, Winnenden) und Unglücksfälle (Loveparade, Flugzeugabstürze), bei denen viele Tote zu beklagen waren. Im Mittelpunkt der Beschwerden stand dabei häufig die Veröffentlichung von Fotos und Namen der Opfer. Viele Leser sahen darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Getöteten und eine Belastung für die Hinterbliebenen. Bei der Bewertung wurde intensiv die Frage diskutiert, ob es nach einer derart außergewöhnlichen Tat gerechtfertigt sei, die Opfer zu zeigen. Viele Medien hatten die Fotos veröffentlicht, weil die Redaktionen den Opfern “ein Gesicht geben“ wollten, um den Lesern das Ausmaß dieses schrecklichen Verbrechens emotional begreifbarer zu machen.
Diese Intention kollidiere allerdings mit dem Persönlichkeitsrecht der Opfer. Nur weil Menschen zufällig Opfer eines schrecklichen Verbrechens oder eines Unglücks werden, rechtfertigt dies nicht automatisch eine identifizierende Berichterstattung über ihre Person. Bei der Abwägung in Bezug auf die Opfer von Norwegen gelangte der Presserat zu dem Ergebnis, dass das Persönlichkeitsrecht der Opfer ein mögliches Informationsinteresse der Leser überlagert. Die durch die Fotos entstehende Emotionalisierung sei lediglich eine erweiterte Information, die vom ethischen Standpunkt her zum sachlichen Verständnis des Amoklaufs so nicht erforderlich war. Bei dieser Entscheidung berücksichtigte der Beschwerdeausschuss auch das Ergebnis einer Diskussion aus der März-Sitzung des Plenums des Presserats. Darin setzte sich das Gremium intensiv mit den Argumenten einzelner Redaktionen für eine Veröffentlichung von Opfergalerien auseinander. Dabei gab es auch innerhalb des Presserats Stimmen, die dies in einem engen Rahmen für presseethisch vertretbar hielten. Allerdings sprach sich die deutliche Mehrheit der Mitglieder dafür aus, das Persönlichkeitsrecht der Opfer nicht zu lockern und auch künftig – analog zur bisherigen Spruchpraxis – den Opferschutz restriktiv zu handhaben.
Quelle: Deutscher Presserat
(al) 18.10.2011
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