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Opel nimmt „lebenslange Garantie“ zurück

Die Wettbewerbszentrale hat den seit August 2010 andauernden Rechtsstreit um eine Werbeaktion des Autobauers OPEL nun für beendet erklärt. Wie das Münchener Büro der 'Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.' jetzt mitteilt, hat sich OPEL verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für OPEL-Fahrzeuge als „lebenslange Garantie“ zu bewerben. Mit diesem Schritt seien die Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gegenüber OPEL, die gerichtlich vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht wurden, befriedigt. Die Wettbewerbszentrale werde die Klage gegen OPEL daher zurücknehmen.

Die Wettbewerbshüter hatten den Automobilhersteller wegen irreführender Blickfangwerbung im Rahmen der Werbekampagne „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ abgemahnt. Nur mit einem Sternchenhinweis war darauf hingewiesen worden, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten sollte, sondern nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km musste sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km.


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(al) 25.10.2011



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