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BGH: Zeitschriftenvertrieb haftet auch für kriminelle Subunternehmer

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17. August 2011 hat der Bundesgerichtshof der Presse-Union Medien Vertriebs GmbH & Co. KG verboten, Verbrauchern ohne Auftrag eine Bestätigung für ein Zeitschriftenabonnement zu senden. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. mitteilte, gelte dies auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein mit der Werbekampagne beauftragter Subunternehmer dabei die Hauptvertriebsfirma betrogen hat. Das Verhalten des Subunternehmers sei der Vertriebsfirma zuzurechnen. Die Vertriebsfirma muss nun im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen.

Das Unternehmen hatte in dem Verfahren gelten gemacht, es wäre zusammen mit seiner Vertriebspartnerin, die ihrerseits mit provisionsberechtigten Vertriebspartnern ( so genannten Affiliates) zusammenarbeite, die wiederum mit verschiedenen Sub-Affiliates kooperieren, selbst Opfer eines auf dieser Vertriebsstufe begangenen große angelegten Betruges geworden.


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(al) 27.10.2011



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