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Mit dem gerichtlichen Vergleich fand ein Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg wegen Urheberrechtsverletzung sein Ende. Der Fotograf hatte 2006 einen prominenten Politiker am Strand fotografiert und das Foto der „Bild" angeboten. Im vergangenen Jahr wurde das Promi-Foto zu seiner Überraschung im Innenteil der Hamburg-Ausgabe veröffentlicht. Der Anwalt des Fotografen, Medienrechtler Kay Ole Johannes, hatte wegen des unerlaubten Abdrucks bereits eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Der Rechtsstreit war entbrannt, weil das Boulevardblatt sich im Nachhinein auf das einstmals in 2006 gemachte Angebot berief und die Nutzungsrechte für sich beanspruchte. Für den Abdruck wollte sie dem Fotografen 80 Euro zahlen. Das Medienhaus meinte, dass die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) einschlägig seien. Diese enthalten durchschnittliche Nutzungshonorare für Fotografien. Das Amtsgericht Hamburg wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es an die Honorarempfehlungen nicht gebunden ist (Az. 36 A C 443/10). Das Medienunternehmen zahlt rund 800 Euro nachträglich an Lizenz. Wegen des Vergleichs muss ein Gutachter den Schadensersatz nun nicht extra beziffern.
Quelle: Anwaltskanzlei JOHANNES Kanzlei für Wirtschafts- und Medienrecht, Hamburg
(al) 28.10.2011
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