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Als "sehr positives Signal für das Privatradio" hat Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) e.V., die Entscheidung des Bundestages zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezeichnet. Der Gesetzgeber hatte zuvor die Streichung des bisherigen UKW-Abschaltdatums 2015 beschlossen und somit eine langfristige Basis für die Wertschöpfung der privaten Radioanbieter gelegt.
Schunk: "Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung mit diesem Schritt dem Gesetzgebungsvorhaben eine positive Wendung gegeben hat." Im Laufe des Verfahrens seien die Bedenken des VPRT gegen einen zunächst vorgesehenen flächendeckenden Frequenzwiderruf gehört und damit unsinnige Kostenrisiken vermieden worden. Mit einer Neuregelung zu mehr Wettbewerb im Sendernetzbetrieb habe der Gesetzgeber zudem eine frühzeitig vom VPRT erhobene Forderung umgesetzt. "Wir haben uns Gehör verschafft und danken den Parlamentariern für ihre Unterstützung. Auf dieser Basis werden die privaten Radiosender auch künftig in vielfältige Programme auf allen Plattformen investieren können", so Schunk abschließend. Der VPRT appelliert nun an die Bundesländer, dem zur UKW-Regelung gefundenen Ergebnis auch im Bundesrat zuzustimmen.
In den über den Hörfunk hinausgehenden Bereichen wie z. B. der allgemeinen Frequenzpolitik und Frequenzordnung sowie insbesondere zur Verhinderung von Frequenzstörungen sieht der VPRT im Einklang mit den Bundesländern noch Optimierungsbedarf zur Wahrung der Rundfunkinteressen. Diese könnten im Laufe eines möglichen Vermittlungsverfahrens eingebracht werden.
Quelle: VPRT
(al) 31.10.2011
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