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Der Mainzer Lokalsender „Antenne Mainz“ verfügt jetzt über eine bestandskräftige Rundfunkerlaubnis und darf auf der Frequenz 106,6 MHz senden. Das teilte die LMK (Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz) am vergangenen Montag mit. Die Radio Mainz GmbH, Mitbewerber um die Lizenz, hat ihre Klage gegen die Auswahlentscheidung der LMK vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zurückgenommen.
In zwei Instanzen war die Klägerin bereits mit ihren Anträgen gescheitert. In diesen Verfahren war allerdings keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erteilten Erlaubnis getroffen worden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte jedoch der LMK bescheinigt, uneingeschränkt „offenkundig rechtmäßig“ gehandelt zu haben (AZ: 2 B 10902/11.OVG vom 29.09.2011).
(al) 16.11.2011
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