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LG Köln: Doppelsieg für Kachelmann

Jörg Kachelmann konnte vor dem Landgericht Köln einen doppelten Sieg verbuchen. So dürfen „U-Haft-Fotos" von ihm in der Presse nicht veröffentlicht werden. Der Fotograf jedoch muss es sich gefallen lassen, dass Kachelmann ein Foto von ihm online stellt. Wie Kachelmanns Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker mitteilt, bestätigte das Landgericht Köln ein von ihm erwirktes Verbot gegen den von der Axel Springer AG beauftragten Fotografen und Journalisten.

Er hatte den ehemaligen Wettermoderator während eines Hofgangs in der JVA Mannheim abgelichtet. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln hatten per einstweiliger Verfügung die rechtswidrige Veröffentlichung und Verbreitung dieser Bilder festgestellt. Auch bei der Verhandlung einer Widerklage des Journalisten erkannte das Gericht nun auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kachelmanns. Dagegen war es Kachelmann, wie Prof. Dr. Höcker erklärt, im Sinne eines „medialen Gegenschlags" erlaubt, ein Bild des Fotografen zu veröffentlichen.

Es handele sich bei diesem Foto um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte, so die Urteilsbegründung. Der Umgang der Medien mit Prominenten, insbesondere die Art und Weise wie die Berichterstattung über Prominente und die Bebilderung derselben erfolge, sei bereits grundsätzlich von gesellschaftlicher Relevanz und von öffentlichem Interesse, da der Umgang miteinander die gesellschaftlichen Grundlagen berührt.


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(al) 18.11.2011



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