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In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht München am 17.11.2011 ein Auskunftsersuchen der Constantin Filmverleih auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der Filmverleih verlangte von YouTube Daten über einen Nutzer, der große Teile des Kinofilms „Werner Eiskalt“ online gestellt hatte. Wie das Portal sueddeutsche.de berichtet, handelte es sich ohne Zweifel um einen Urheberrechtsverstoß. YouTube hatte die Ausschnitte auf Verlangen der Constantin bereits im Sommer unverzüglich gelöscht.
Doch wer den Urheberrechtsverstoß begangen hat, darüber muss YouTube keine Auskunft geben. Nach Auffassung des Gerichts, setze eine Erteilung von Auskünften über denjenigen, der das Video veröffentlichte, eine Verletzung des Urheberrechts in „gewerblichem Ausmaß“ voraus.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Eilverfahren gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Doch erwägen, laut sueddeutsche.de, beide Parteien die Frage im Hauptverfahren umfassend prüfen zu lassen.
(al) 21.11.2011
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