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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat am Dienstag (22.11.2011) unzulässige Produktplatzierung bei Sat.1 gerügt. Produkte, die in unterhaltenden Sendungen platziert werden, dürften nicht zu stark heraus gestellt sein. Geschieht das doch, handelt es sich um Schleichwerbung, so die Kommission.
Grund für die Beanstandung waren zwei Live-Schaltungen innerhalb der Sat.1-Fußballsendung „ran“ vom 18. Mai 2011 in ein so genanntes „Hasseröder Männercamp“. Dort wurde das Spiel offensichtlich bei einer Grillparty verfolgt. Im Gespräch zwischen dem Studiomoderator der Sendung, Oliver Welke, und dem Fußballexperten Rainer Calmund im „Männercamp“ wurde die Biermarke „Hasseröder“ wiederholt und lobend erwähnt. Darüber hinaus war das Markenlogo mehrfach im Studio und im „Männercamp“ auf der Bierflasche sowie auf etlichen weiteren Gegenständen deutlich zu erkennen. Der Schriftzug „unterstützt durch Produktplatzierung“ wurde jeweils eingeblendet.
Nach Auffassung der ZAK war diese Form der Produktpräsentation zu auffällig und intensiv: Die platzierte Marke wäre nicht in die Handlung eingebunden, und es gab keine dramaturgische Rechtfertigung für die häufige Erwähnung des Produkts. Damit wären die Voraussetzungen für eine zulässige Produktplatzierung nicht erfüllt gewesen.
(al) 23.11.2011
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