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GVU fordert Kooperation der Werbewirtschaft im Kampf gegen illegale Kinoportale

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) haben auf dem 5. DACH Branchenforum in Berlin Bilanz gezogen. Nach Abschaltung der illegalen Plattform „Kino.to“ im Juni diesen Jahres gingen, so die GVU, mindestens 14 neue Streaming-Portale online. Drei dieser Portale wurden Anfang September wieder abgeschaltet, vier weitere Anfang November 2011. Im September 2011 lag die Anzahl der Links zu diesen zu Filmen auf den untersuchten Streaming-Portalen bei insgesamt 648.679 elektronischen Verweisen. Durchschnittlich enthielten diese Seiten 2.165 Links weniger als Ende 2010.

Die von Unternehmen der Filmwirtschaft getragenen Organisationen GVU und VAP wollen nun den illegalen Portalen die Einnahmequellen für ihre Geschäftsmodelle entziehen und rufen die Werbewirtschaft auf, keine Online-Werbung auf diesen Seiten zu schalten.

Dazu GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy (Foto): "Es ist schon unerträglich, dass wertvolle Medieninhalte der Kreativwirtschaft als "Lockmittel" missbraucht werden, indem ihre Attraktivität ausgebeutet wird, um dubiose Online-Dienste zu vermarkten. Es ist aber zusätzlich ein Unding, dass dabei zum Teil namhafte Anbieter durch Bewerbung ihrer Produkte und Dienste als Financiers solcher Kriminellen wirken."

Im eigenen Interesse seien sowohl die Werbewirtschaft als auch deren Auftraggeber daher aufgerufen, umgehend Mechanismen zu implementieren, die eine Platzierung von Werbemitteln auf den Seiten der digitalen Hehler unterbinden. Anderenfalls müsse gegebenenfalls strafrechtlich gegen solche schwarzen Schafe der Werbewirtschaft, die kommerziell betriebene Raubkopien-Angebote durch Online-Werbung finanzieren, vorgegangen werden.

Dr. Nikolaus Kraft, Vertreter des österreichischen VAP ergänzt: "Tatsache ist, dass die massive Verbreitung von Raubkopien im Internet inzwischen größtenteils durch Werbeschaltungen finanziert wird. Die Werbewirtschaft nimmt bereits in spezifischen Fragen wie etwa der Werbung für Alkohol, Bildungsangelegenheiten oder für Lebensmittel eine markante ethische Positionierung vor. Dies spiegelt sich in den Selbstbestimmungskodizes der Werbewirtschaft wider. Deshalb wäre wünschenswert, wenn diese Kodizes so erweitert werden, dass keine Werbung in offenkundig rechtswidrigen Werbeumfeldern geschalten werden soll. Dies wäre mit Sicherheit ein Mittel, um die gewerbsmäßige Piraterie in einem "Lebensnerv" zu treffen. Zugleich wäre es ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit."


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(al) 23.11.2011



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