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Am 21.11.2011 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Neben einer Anpassung der Vergütung für Rechtsanwälte, sieht der Referentenentwurf auch die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige und Dolmetscher sowie eine höhere Entschädigungen von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen vor. Zudem sollen die Gebühren von Gerichtsvollziehern erhöht werden.
Entwurf – 2. KostRMoG
(al) 01.12.2011
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