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Anwälte dürfen bald mehr berechnen

Am 21.11.2011 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Neben einer Anpassung der Vergütung für Rechtsanwälte, sieht der Referentenentwurf auch die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige und Dolmetscher sowie eine höhere Entschädigungen von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen vor. Zudem sollen die Gebühren von Gerichtsvollziehern erhöht werden.

Entwurf – 2. KostRMoG


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(al) 01.12.2011



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