Aktuelle Ausgabe
Die Europäische Kommission wird im Rahmen eines Verfahrens prüfen, ob einige internationale Verlage– darunter auch die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – und der Computerkonzern Apple beim Verkauf von E-Books gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Wie die Kommission am Dienstag (06.12.2011) mitteilte, stehen die Verlage Hachette Livre (Lagardère Publishing, Frankreich), Harper Collins (News Corp., USA), Simon & Schuster (CBS Corp., USA), Penguin (Pearson Group, Vereinigtes Königreich) und Georg von Holtzbrinck (zu der deutschen Verlagsgruppe gehört u. a. Macmillan) unter Verdacht.
Demnach werde die Kommission in erster Linie untersuchen, ob die Verlage und Apple rechtswidrige Vereinbarungen geschlossen oder durch andere Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkungen in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) bezweckt oder bewirkt haben.
Außerdem prüft die Kommission Art und Konditionen der Handelsvertreterverträge, die die genannten fünf Verlage mit Einzelhändlern für den Absatz von E‑Büchern geschlossen haben. Die Kommission hat Bedenken, dass diese Verhaltensweisen gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen könnten, wonach Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV).
Bereits im März 2011 seien unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen mehrerer Unternehmen durchgeführt worden. Die Kommission und die britische Wettbewerbsbehörde (Office of Fair Trading) hätten parallel und in enger Abstimmung untersucht, ob Vereinbarungen für den Absatz von E‑Büchern gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen. Vor der Einleitung des Verfahrens durch die Kommission habe die britische Wettbewerbsbehörde ihre Untersuchung aufgrund von Verwaltungsprioritäten eingestellt.
Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hänge, so die EU-Kommission, u. a. davon ab, wie komplex der jeweilige Fall ist und inwieweit die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen.
(al) 07.12.2011
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