Aktuelle Ausgabe
Ein Zeitungsverlag aus Schleswig-Holstein handelte nicht wettbewerbswidrig, als er auf einer Seite, die deutlich mit "Anzeigen-Forum" überschrieben war, Anzeigen in derselben Form wie Redaktionsbeiträge veröffentlichte. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in der letzten Dezemberwoche entschieden. Es liege in diesem Fall kein Wettbewerbsverstoß vor, weil ein Leser der Zeitung die Werbeanzeige von den redaktionellen Beiträgen in der Zeitung ausreichend unterscheiden könne.
In dem Rechtsstreit ging es um eine Zeitungsanzeige mit der Überschrift "Mit starken Wellen gegen Fett". Angepriesen wurden die Vorzüge einer Ultraschallwellentherapie, die den Fettabbau im menschlichen Körper beschleunigen sollte. Die Anzeige enthielt einen Bericht über eine Kosmetikerin, die diese Methode als Alternative zur Fettabsaugung anwendet, und endete mit den Kontaktdaten des Kosmetikstudios. Vom Layout her war die Anzeige wie ein redaktioneller Artikel gestaltet. Finanziert worden war die Anzeige von der Kosmetikerin. Zusammen mit anderen Anzeigen von Unternehmen erschien sie im November 2010 in einer schleswig-holsteinischen Zeitung auf einer Seite, die mit "Anzeigen-Forum" überschrieben war.
Ein Berliner Verband klagte gegen den Verlag und machte geltend, dass in der Anzeigengestaltung eine unzulässige geschäftliche Handlung des Verlages nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliege.
Das OLG entschied sich gegen diese Auffassung. Es läge keine unzulässige geschäftliche Handlung des Zeitungsverlages und damit auch kein Wettbewerbsverstoß vor, so das Gericht. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser könne die beanstandete Anzeige ohne weiteres als Werbung erkennen. Hierfür sprächen die deutliche Kennzeichnung der gesamten Seite als "Anzeigen-Forum" und die "durchweg lobenden, beinahe überschwänglichen" Formulierungen in der Anzeige. Nicht jede Anzeige müsse stets einzeln als solche gekennzeichnet sein.
(al) 05.01.2012
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine