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Dr. Barbara Mayer in den BRAK-Ausschuss Gesellschaftsrecht berufen
Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, Partnerin der Wirtschaftsrechtskanzlei Graf von Westphalen & Partner, zum 1. Januar 2012 in den Ausschuss Gesellschaftsrecht berufen. Das teilte die Kanzlei am 22. Dezember mit. Das 11-köpfige Gesellschaftsrechts-Gremium gibt im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen ab. Zudem nehmen die Mitglieder des Ausschusses als Experten an Anhörungen in Ministerien oder im Parlament teil. Zu den Mitgliedern des Ausschusses Gesellschaftsrecht gehören Vertreter renommierter Kanzleien wie Hengeler Mueller, Flick Gocke Schaumburg, Oppenhoff & Partner, Kaye Scholer und Göhmann.
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(al) 06.01.2012
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