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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat, wie am Dienstag (17.01.2012) mitgeteilt, unzulässige Werbung im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender hatte im September und Oktober 2011 mehrfach für die Sportwettenanbieter „Tipico“ und „wetten.de“ geworben, u. a. im Zusammenhang mit der Übertragung von Spielen der UEFA-Champions-League.
„Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort“, so ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag wurde am 15. Dezember des vergangenen Jahres von den Ministerpräsidenten aller Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein unterzeichnet. Nach Verabschiedung in den Länderparlamenten soll er zum 1. Juli 2012 in Kraft treten. In der Zwischenzeit gelten die Bestimmungen des alten Glücksspielstaatsvertrags einschließlich des Glücksspielwerbeverbots in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.
(al) 18.01.2012
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