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Der Südwestrundfunk (SWR) darf weiterhin Filmaufnahmen zeigen, die Günter Wallraff mit versteckter Kamera in einer ehemaligen Hunsrücker Großbäckerei machte. Wie der Sender jetzt mitteilt, hat die Bäckerei ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln kurz vor der Urteilsverkündung zurückgezogen. Dabei ging es um einen Fernsehbericht der SWR-Sendereihe „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“, in dem über ein Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Großbäckerei berichtet wurde. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Körperverletzung wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften in der Bäckerei und dadurch entstandene Verletzungen einzelner Beschäftigter.
Journalist Günter Wallraff hatte zuvor verdeckt in dem Unternehmen gearbeitet und mit versteckter Kamera die Arbeitsbedingungen dokumentiert. Der SWR zeigte in seinem Bericht einzelne dieser Aufnahmen, deren erneute Verbreitung per EV untersagt werden sollte.
(al) 23.01.2012
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