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Die IHK Schleswig-Holstein ist in die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingetreten. Das ließ die Industrie- und Handelskammer am Montag (23.01.2012) in Kiel verlauten. In dem angekündigten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geht es um eine Initiative, die das ULD im August vergangenen Jahres gestartet hat. Die Datenschützer hatten alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins, wie den „Gefällt mir“-Button, von den Webseiten zu entfernen, da sie nach Auffassung des ULD gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
"Wir sind froh, dass es jetzt zu einer gerichtlichen Klärung kommt, weil die bereits entstandenen Wettbewerbsverzerrungen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ausgeräumt werden können", erklärt Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein. "Wir gehen davon aus, dass das ULD in Sachen Facebook von der Inanspruchnahme weiterer Unternehmen Abstand nehmen wird. Die Untersagung rechtmäßigen Verhaltens birgt schließlich auch erhebliche Haftungsrisiken für das ULD und für eine Rechtsklärung bedarf es nur eines Rechtsstreits und nicht mehrerer", so Schween weiter.
(al) 25.01.2012
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