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Die Europäische Kommission hat am vergangenen Mittwoch (25.01.2012) eine umfassende Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften vorgeschlagen, um Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln. Laut einer Mitteilung der Kommission soll nun eine einheitliche Regelung der bisher in den 27 Mitgliedstaaten bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten und den Unternehmen auf diese Weise Einsparungen von etwa 2,3 Mrd. EUR jährlich ermöglichen. Das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste soll gestärkt und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gegeben werden.
„Noch vor 17 Jahren nutzten weniger als 1 % aller Europäer das Internet. Heute werden in Bruchteilen einer Sekunde riesige Mengen von personenbezogenen Daten über Kontinente hinweg rund um den Globus verschickt,“ sagte EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding (Foto). „Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben. Die heute vorgeschlagenen Änderungen werden das Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden. Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen. Eine straffe, eindeutige und einheitliche Regelung auf EU-Ebene wird dazu beitragen, das Potenzial des digitalen Binnenmarkts freizusetzen und Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung zu fördern.“
Die Vorschläge der Kommission bestehen aus einer Mitteilung über die politischen Ziele der Kommission und zwei Legislativvorschlägen; dabei handelt es sich um eine Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Datenschutz-Rechtsrahmens der EU und eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten, die zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und für damit verbundene justizielle Tätigkeiten verarbeitet werden.
Verlegerverbände weisen auf Risiken hin
In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) die Ausnahmeregelungen der geplanten Richtlinie für die journalistische Datenverarbeitung als einen wichtigen „Schritt in die richtige Richtung“.
Allerdings blieben, so die Verlegerverbände, Risiken für die redaktionelle Freiheit. Denn die derzeit geltenden nationalen Presseausnahmen würden nichtig und der neue Schutz müsse erst durch Gesetze in jedem einzelnen Mitgliedstaat eingeführt werden. Das könne zu Diskussionen über die Pressefreiheit mit ungewissem Ausgang führen, wie etwa das Beispiel Ungarn zeige.
Positiv bewerten BDZV und VDZ den Verzicht auf weitgehende Beschränkungen der adressierten Leserwerbung sowie des Frei- und Wechselversandes von Fachzeitschriften. Pressedirektvertrieb und Leserwerbung seien Bedingungen jeder Pressefreiheit und sollten auch auf der Grundlage der neuen Verordnung zulässig belieben. Genauer zu prüfen sei, welche Auswirkungen der Entwurf auf die digitalen Geschäftsmodelle der Verlage haben könne. Online-Werbung, Bewerbung digitaler Abonnements, E-Commerce etc. dürften durch EU-Datenschutzrecht nicht beschädigt werden, soll die Presse in Europa die digitale Zukunft mitgestalten.
(al) 26.01.2012
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