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Sat.1 Super Bowl – Kein Verstoß gegen das Werberecht

Eine Prüfung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat ergeben, dass Sat.1 bei der Übertragung des Super Bowl am 6. Februar nicht gegen die werberechtlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen hat. Zwar wurde eine Vielzahl von Werbeblöcken ausgestrahlt, die zulässige Werbehöchstdauer von 12 Minuten in der Stunde wurde aber nicht überschritten.

Auf dem Portal www.programmbeschwerde.de der zuständigen LMK waren nach dem Spiel 96 Zuschaubeschwerden eingegangen. Der Eindruck von zu viel Werbung, so die LMK, konnte dadurch entstehen, dass einige Elemente ausgestrahlt wurden, die nicht auf die Werbezeit angerechnet werden. Dazu zählten beispielsweise Programmhinweise oder Sponsorhinweise.


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(al) 10.02.2012



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