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Novellierung des Bundesarchivgesetzes

Kulturstaatsminister Bernd Neumann äußerte sich in der vergangenen Woche zum Ziel der Bundesregierung, das nationale Filmerbe für die Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen. „Der Bund hat beizeiten Vorkehrungen geschaffen, um unsere derzeit laufende Filmproduktion für die Zukunft zu erhalten“, so Neumann. „Mit der Verpflichtung zur Hinterlegung sämtlicher geförderter Filme, die seit 2004 besteht, haben wir bereits etwa 80 bis 90 Prozent aller seither hergestellten Filme erfasst. Um einen vollständigen Überblick der Filmproduktion in Deutschland zu erhalten, werden wir im Rahmen der zurzeit laufenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes mit zusätzlichen Mitteln des BKM zunächst eine Pflichtregistrierung einführen. Im Bundesarchiv werden zurzeit die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen.“

In einem ersten Schritt werden dem Bundesarchiv in diesem Jahr 230.000 Euro für die Digitalisierung von historischem Filmmaterial zur Verfügung gestellt. Durch das Projekt würden vor allem die technischen Voraussetzungen für die zeitgemäße Sichtung von altem Filmmaterial im Bundesarchiv geschaffen und damit künftige Verwendungen in Film- und Fernsehproduktionen ermöglicht.


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(al) 13.02.2012



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