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Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richter Bernd Paltzer hat der Klage der Bauer Vertriebs KG, Hamburg, gegen den Bundesverband Presse-Grosso, Köln, stattgegeben. Das Urteil wurde heute vormittag (14.02.2012) verkündet. Demnach ist es dem Bundesverband Presse-Grosso künftig nicht mehr gestattet, stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen für Leistungen, Entgelte und Laufzeiten von Verträgen für die Auslieferung der Presseprodukte an den Einzelhandel mit den Verlagen und Nationalvertrieben auszuhandeln und zu vereinbaren. Weiterlesen auf dnv-online ...
(al) 14.02.2012
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