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Bundesjustizministerin stellt deutsche Alternative zur LLP vor

Ein neues Gesetz soll es Anwälten möglich machen eine „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung“ nach dem Vorbild der britischen LLP (Limited Liability Partnership) zu gründen. Die neue Gesellschaftsform passe besser zum teamorientierten Arbeitsstil großer Kanzleien, teilte das Bundesjustizministerium mit.

Der Entwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater“ sieht vor, neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, d.h. keine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn, zu schaffen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen (z.B. „mbB“), der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßte ausdrücklich den Referentenentwurf. Die vorgesehenen Regelungen entsprächen weitestgehend den Überlegungen der Anwaltschaft und dem von der BRAK bereits im Frühjahr 2011 dem Ministerium unterbreiteten Gesetzesvorschlag.

„Diese Ausgestaltung einer haftungsbeschränkten Partnerschaft kommt sowohl den Interessen der Anwaltschaft als auch denen der Verbraucher entgegen, die über die erhöhte Haftpflichtversicherungssumme für Anwaltsfehler noch besser abgesichert werden. Sie wirkt zugleich dem Trend deutscher Kanzleien zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) entgegen. Der Anwaltschaft wird endlich eine verlässliche inländische Rechtsform zur Verfügung gestellt“, so Axel C. Filges, Präsident der BRAK.

Bild oben: ©BMJ
Bild rechts: © BRAK


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(al) 17.02.2012



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