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Kommission lässt ACTA von EuGH prüfen

Die Europäische Kommission hat heute (22.02.) beschlossen, das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (ACTA) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen. EU-Handelskommissar Karel de Gucht kündigte in Brüssel an, den Europäischen Gerichtshof über mögliche in dem Abkommen enthaltene Verletzungen europäischer Grundrechte befinden zu lassen.

Die Mitgliedstaaten haben die Kommission ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Die Kommission muss sicherstellen, dass die nationalen Parlamente und die Öffentlichkeit detailliert informiert werden. De Gucht äußerte Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschneidung der Grundrechte und Internetfreiheit. "Daher müssen nun Fakten die Diskussion bestimmen und nicht Gerüchte", betonte der Kommissar.

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(bs) 22.02.2012



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