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Verleger klagen in Brüssel gegen Google
Zur aktuellen Berichterstattung (u.a. dpa-Meldung vom 24. Februar 2012) stellen BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) klar: "Die Nachricht, die Verlegerverbände hätten irgendetwas zurückgenommen stellt die Realität auf den Kopf. BDZV und VDZ halten – im Gegenteil – an der erhobenen Beschwerde in vollem Umfang fest und halten kartellbehördliches Einschreiten gegen Google unverändert für geboten."
Der eine Aspekt der von den Verlegerverbänden erhobenen Beschwerde betrifft das faire Ranking von Suchergebnissen (Fair Search). Dieser Aspekt wird von der Kommission bereits bearbeitet.
Der andere Aspekt betrifft die Pflicht von Google, Inhalteanbieter, die vom fairen Ranking auf der Google-Suchergebnisseite wirtschaftlich abhängig sind, angemessen für die Nutzung deren Inhalte zu vergüten (Fair Share).
Beide Bereiche sind laut Verleger zwei Seiten derselben Medaille. Die Bedeutung einer kartellamtlichen Entscheidung zum Fair Share sei vor allem deutlich geworden, als Google in 2011 belgische Verlage von ihrer Suchergebnisseite löschte, die auf (gerichtlich bestätigter) urheberrechtlicher Grundlage einen Vergütungsanspruch gegen Google geltend gemacht hatten (belgischer Fall 'Copiepresse').
Nachdem auch der spanische Verlegerverband in Sachen Fair Share bei der Europäischen Kommission vorstellig geworden sei und Fair Share bereits in Belgien praktische Relevanz bekommen habe, hielten BDZV und VDZ eine einheitliche Entscheidung hierüber durch die Kommission für sinnvoll. Dies haben sie dem Bundeskartellamt auch mitgeteilt. Die Verbände gehen davon aus, dass das in den Fall Google im Detail eingearbeitete Case-Team der Generaldirektion Wettbewerb den vorgetragenen Beschwerden nachgehen wird.
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(bs) 27.02.2012
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