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Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kosten- und Abofallen im Internet verabschiedet. Die sogenannte „Buttonlösung“ sieht vor, dass Internethändler künftig eine gut lesbare Schaltfläche (also einen Button) anzeigen müssen, der eindeutig auf die mit einer Bestellung verbundenen Kosten hinweist. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen vermeintlich online abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat.
Das Gesetz enthält auch eine Regelung zur technischen Neutralität, so dass die Button-Lösung für bereits existierende Technologien (PC, Tablet, Smartphone usw.) und neue gilt.
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) zeigt sich erleichtert, dass das Gesetz „keine zusätzlichen Schritte oder unangemessene Hürden für den Einkauf im Internet aufbaut.“ Zugleich bezeichnete der bvh die Buttonlösung als „überflüssig“, da Kunden u.a. durch bereits bestehende gesetzliche Informationspflichten und das 14-tägige uneingeschränkte Widerrufs- und Rückgaberecht schon hinreichend gesetzlich geschützt seien. „Vollzugsdefizite“ werde die Buttonlösung nicht kompensieren.
Quelle: dnv-online
(al) 05.03.2012
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