Aktuelle Ausgabe
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat in seiner Sitzung vom 4. März beschlossen, dass Presseverlage ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen sollen. Eine dementsprechende Vereinbarung war schon Koalitionsvertrag vorgesehen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten den Beschluss der Bundesregierung: Presseverleger sollten im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler.
Die Verlegerverbände betonten, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter.
(al) 05.03.2012
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine