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Presse-Grosso legt Berufung gegen das Landgerichtsurteil ein

Der Bundesverband Presse-Grosso wird gegen das Urteil des Landgerichts Köln, das dem klagenden Bauer-Verlag in erster Instanz Recht gab, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Dies kündigte der Verband am 5. März 2012 in Köln an.

"Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist", betonte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso. "Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern." Weiterhin sei die Branche davon überzeugt, dass einheitliche Konditionenregelungen medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich sowie auch mit dem Kartellrecht vereinbar seien.

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(al) 05.03.2012



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