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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stuft 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und der Nutzungsbedingungen von Google als rechtswidrig ein. Die Verbraucherschützer haben dem Internetkonzern daher am vergangenen Freitag (02.03.2012) eine Abmahnung zugestellt.
Die neue Datenschutzerklärung sei nach der Ansicht des vzbv zwar übersichtlicher und verständlicher formuliert, doch gespickt mit Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasse Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher sei es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Damit fehle eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
(al) 06.03.2012
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