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Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ist der Freundefinder von Facebook und die hier verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar. Das Gericht untersagt der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln.
Damit gibt das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in vollem Umfang statt. „Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren“, kommentierte vzbv-Vorstand Gerd Billen (Foto) das Urteil.
Beim Freundefinder hätten die Berliner Richter kritisiert, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhielten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben. Die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt würde. Dies fände bislang nicht statt. Zwar habe Facebook die Anwendung inzwischen leicht modifiziert, nach Auffassung des vzbv allerdings nicht ausreichend.
„Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, so Billen. Zudem dürfe sich Facebook in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.
Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem müsse Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert.
(al) 08.03.2012
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