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Die Markenklage des Sängers Frank Wendler ist vom Landgericht Düsseldorf jetzt abgewiesen worden. Frank Wendler hatte beantragt, dem bundesweit bekannten Schlagerstar mit dem Künstlernamen „Michael Wendler" zu untersagen, sich als „Der Wendler" zu bezeichnen. Nun muss, wie das Gericht mitteilt, der Kläger auf Gegenantrag des Schlagerstars in die Löschung der von ihm im Jahr 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „Der Wendler", einwilligen.
Aufgrund der Bekanntheit des beklagten Michael Wendler bestünde nach Auffassung des Landgerichts keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Sängern, aus der sich eine Verletzung von Rechten des an seinem bürgerlichen Namen „Frank Wendler" ergeben könnte. Durch die Verwendung der Bezeichnung „Der Wendler" erfolge somit keine Verwechslung oder Täuschung, die den Kläger benachteilige. Ob er sich auch zukünftig auf seinen Tonträgern und bei seinen Auftritten als „Der Wendler" bezeichnen darf, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Es steht ihm allerdings gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf zu.
(al) 23.03.2012
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